Vergünstigungen:
Kosten:
Kinder bis einschließlich 15 Jahre sind vom Kurbeitrag befreit.
Bei mehrmaligem Aufenthalt innerhalb eines Kalenderjahres kann eine Jahreskurkarte gelöst werden. Der Kurbeitrag wird erhoben zur Deckung des Aufwandes für die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung, Erneuerung und Unterhaltung der Einrichtungen, der unabhängig davon zu zahlen ist, ob und in welchem Umfang die Einrichtungen genutzt werden. Jeder Kurgast ist innerhalb von 72 Stunden nach der Ankunft durch den Gastgeber in der Kurverwaltung Norden oder Norddeich anzumelden. Der Gast ist verpflichtet, den Kurbeitrag direkt an den Gastgeber zu zahlen. Der Gastgeber verpflichtet sich, dem Gast die Kurkarte direkt bei der Ankunft auszuhändigen. Gast und Gastgeber haften für die rechtzeitige und vollständige Entrichtung des Kurbeitrages. Einzelheiten regelt die allein verbindliche Kurbeitragssatzung der Stadt Norden in der zurzeit gültigen Fassung.